Gewährleistung und Garantie

Seit der Gesetzesänderung zum Gewährleistungsrecht (Schuldrechtsreform) zum Jahresbeginn 2002 kommt es immer wieder zu Irritationen, wenn es um die Begriffe Gewährleistung und Garantie geht.

- Die Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) regelt die Abwicklung fehlerhafter Geschäfte gegenüber dem Endverbraucher und betrifft Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produktes bestanden haben. Bei der Gewährleistung gilt eine gesetzliche Frist von 24 Monaten. Während der ersten sechs Monate wird davon ausgegangen, daß der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war. Der Händler muß nachbessern.

Ab dem siebten Monat dreht sich die Beweislast um. Jetzt muß der Kunde gegenüber dem Händler nachweisen, daß der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produktes bestanden hat.

- Die Garantie ist eine freiwillige, auf einen bestimmten Zeitraum begrenzte Leistung des Herstellers oder Händlers. Inhalt und Umfang der Garantie richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Garantieversprechens des Unternehmens, das unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungspflichten gegeben wird.

(Quelle: Mainzer Allgemeine Zeitung, 21.08.2004)


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